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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Ministerium Ländlicher Raum hat das Jahresprogramm 2011 ausgeschrieben. Das Jahresprogramm 2011 konzentriert die Förderung entsprechend der Zielsetzung der ELR-Richtlinie auf die innerörtliche Entwicklung. Damit sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der landschaftsverbrauch im Außenbereich gebremst werden. Darüber hinaus wird die ökologische Komponente des ELR betont. Der rationelle Energieeinsatz und die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte. Gefördert werden insbesondere die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Sicherung der Grundversorgung sowie die Sicherung und die Neuschaffung von Arbeitsplätzen. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses oder zinsverbilligten Darlehens der L-Bank mit gleichem Subventionswert gewährt.
Antragsberechtigt sind - Gemeinden
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, Personengemeinschaften und
- Personengesellschaften
Antragsvordrucke und weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus Buchenbach, Hauptstraße 20, Zimmer Nr. 7 bei Herrn Heinrich (Tel. 3965-25) oder im Internet unter www.rp.baden-wuerttemberg.de. Soweit möglich sollte der Planungsstand durch ge-eignete Unterlagen (z.B. Bauplanung, Kostenvoranschlag) nachgewiesen werden. Damit die Gemeinde einen entsprechenden Zuschussantrag fristgemäß einreichen kann, werden die Interessenten gebeten, ihre Anträge bis spätestens Freitag, den 17.09.2010 einzureichen.
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