Kirchzarten - Oberried - Buchenbach - Stegen
Dreisamportal
Stegen
 

Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Gemeinde Stegen im Dreisamtal.

Neben wichtigen kommunalen Informationen über den Gemeinderat, Ortschaftsräte und den Bauausschuss der Gemeinde finden Sie hier auch elektronische Formulare, mit denen Sie bequem von zuhause aus Anträge stellen können, soweit dies bisher rechtlich möglich ist.

Ebenso finden Sie auf den folgenden Seiten eine kurze Darstellung der Ortsgeschichte, eine ausführliche Geschichte der Gemeindewappen, aber auch Informationen über die örtlichen Vereine und Organisationen sowie die Ansprechpartner im Rathaus.

Auf unseren Tourismusseiten laden wir Sie ein, unsere gastfreundliche Landschaft auf der Sonnenseite des Dreisamtals kennen zu lernen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Zahlreiche Gaststätten, Hotels, Ferienwohnungen und Privatzimmer stehen Ihnen zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zu unserer Gemeinde haben, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Umfrage zur Breitbandversorgung

Die Bedarfsermittlung richtet sich an alle Privathaushalte und Gewerbetreibende der Gemeinde Stegen
Ihre Angaben sind unverbindlich und werden nicht an Breitbandanbieter weitergegeben.
Im Ergebnis erhalten wir eine detaillierte Aussage zur vorhandenen DSL-Versorgung
("Mit welcher Geschwindigkeit surfen Sie?") sowie zum vorhandenen Bedarf an schnellen
DSL-Datenleitungen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Helfen Sie mit, die Breitbandsituation in Stegen zu verbessern und nehmen Sie an der Umfrage teil!
Sie haben Fragen?
Zögern Sie nicht, uns anzurufen: Gemeinde Stegen, Herr Ketterer, Tel.: 07661/3969-39,
E-Mail:

Umfrage ist seit 31.03.2010 beendet.
__________________________________________________ _____________________________________
Ergebnis:

Beteiligung: ca. 10 % (bezogen auf alle Haushalte)

eine Unterversorgung/Nichtversorgung liegt wie folgt vor:
Stegen-Ort: 13 Haushalte incl. Gewerbebetriebe/land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Ortsteil Eschbach: 68 Haushalte incl. Gewerbebetriebe/land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Ortsteil Wittental: 58 Haushalte incl. Gewerbebetriebe/land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Voraussetzung für ein Antrag auf Förderung ist es, eine Unterversorgung von mind. 50 Haushalte nachzuweisen.
Dies ist in den Ortsteilen Eschbach und Wittental gewährleistet.

-für den Ortsteil Eschbach wird ein Antrag auf "Förderung von Zuwendungen an private Breitbandanbieter" gestellt
-für den Ortsteil Wittental wird ein Antrag auf "Förderung der Verlegung einer Leerrohrtrasse und deren Überlassung an private Netzbetreiber" gestellt.

Anfrage an alle Breitbandversorger

Wir suchen einen Breitbandversorger, welcher ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde Stegen einen örtlichen Netzausbau flächendeckend durchführt, auch in absehbarer Zeit von max. 3 Jahren. Die flächendeckende Versorgung muss mindestens 1000 kbit/s betragen. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Überlassung verbunden.
Bei Interesse melden Sie sich bis 31.03.2010 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Stegen, Dorfplatz 1, 79252 Stegen

bis zum 31.03.2010 wurde kein Interesse bekundet

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

über die Absicht zur

Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemeinde Stegen, Ortsteil Eschbach

Die Gemeinde Stegen, Ortsteil Eschbach sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren, nachdem die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung unmöglich ist.

Sie fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot durch Benennung ihrer Wirtschaftlichkeitslücke abzugeben.


I. Angaben zur auswählenden Körperschaft


Name und Anschrift:
Gemeinde Stegen
Dorfplatz 1
79252 Stegen
Tel: 0 766 1/39 69-0
eMail:

Kontaktstelle und weitere Auskünfte:
Gemeinde Stegen
Bürgermeister Siegfried Kuster
Tel: 0 76 61/39 69-0
eMail:

Anforderung von Kartenmaterial, aus dem die unter- bzw. unversorgten Bereiche der Gemeinde Stegen, Ortsteil Eschbach hervorgehen:
elektronisch per eMail:

Anforderung der Ergebnisse der durchge-führten Marktanalyse elektronisch per eMail:
elektronisch per eMail:


Stelle bei der die Angebote einzureichen sind:
Gemeinde Stegen
Herrn Bürgermeister Siegfried Kuster
Dorfplatz 1
79252 Stegen



II. Gegenstand des Auswahlverfahrens

Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten in der Gemeinde Stegen, Ortsteil Eschbach auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Hierfür wird die Gewährung einer Beihilfe in Form einer kommunalen Zuwendung in Aussicht gestellt.

Die Gemeinde Stegen, Ortsteil Eschbach hat 1202 Einwohner (Stand: August 2009).


1. Leistungsanforderungen

Die geforderte Breitbandversorgung in der Gemeinde Stegen, Ortsteil Eschbach besteht entsprechend des in der Marktanalyse der Gemeinde festgestellten Versorgungsbedarfs. Die geforderte räumliche Abdeckung ergibt sich ergänzend zur Marktanalyse aus dem entsprechenden Kartenmaterial.

Wesentliche Leistungskriterien sind dabei:

•Die räumliche Abdeckung des Ortsteils Eschbach bestehend aus den unter- bzw. unversorgten Gebieten Berlachen, Untertal, Steurental, Reckenberg, Mitteltal, Hintereschbach, Scherlenzendobel und Obertal.

•Der Versorgungsbedarf besteht für eine flächendeckende Grundversorgung der Haushalte mit 1 Mbit/s im Download. Dabei ist eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren.

•Die Grundversorgung soll ab dem 01.09.2011 sichergestellt sein, eine angebotene Bauzeitverkürzung wird im Rahmen des Bewertungsverfahrens berücksichtigt.

•Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral).

•In allen unter- bzw. unversorgten Gebieten muss jedoch eine Grundversorgung von 1 Mbit/s garantiert werden.

Die Marktanalyse und das Kartenmaterial kann bei der oben genannten Kontaktstelle der Gemeinde Stegen angefordert werden.


2. Bedingungen der Beihilfegewährung

Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Breitbandanbieters. Die Zuwendung ist in Höhe von € 75.000,00 je Einzelvorhaben gedeckelt.

Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrages. Der für das Wertungsverfahren anzugebende günstigste Endkundenpreis ist dabei für die Dauer von 2 Jahren beizubehalten.

Der ausgewählte Anbieter kann anderen Unternehmen Zugang auf Vorleistungsebene zu seiner Infrastruktur ermöglichen. Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zu Grunde zu legen bzw., bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise.



III. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen



Zulassung zum Wertungsverfahren:
Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend § 6 Abs. 5 und § 16 Abs. 3 VOL/A

Persönliche Eignung zur Leistungserbringung entsprechend § 16 Abs. 5-VOL/A:
Der Teilnehmer versichert mit seinem Angebot, dass er die technischen und juristischen Voraussetzungen erfüllt, die Versorgungsleistung dauerhaft zu erbringen.

Ergänzende Vorschriften: „Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum Baden-Württemberg über die Ausschreibung der Sonderlinie Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum für das Jahresprogramm 2010“ vom 05.02.2010 (www.rp.baden-württemberg.de)

Vergabe in Lose: Nein

Nebenangebote: Nicht zulässig


Wertungskriterien Gewichtung

1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 60 %

2. Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. „Ping-Zeit“) 15 %

3. Günstigster Endabnehmerpreis (pro Monat / sog. „Grundge-
bühr“) (Bezogen auf eine flächendeckende Grundversorgung
mit 1 Mbit/s Download) 10 %

4. Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis 5 %

5. Verkürzung der Fertigstellung 5 %

6. Weitergehende flächendeckende Aufrüstung des Netzes
innerhalb der nächsten 5 Jahre 5 %

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrleistung hinsichtlich des Auswahlgegenstandes außerhalb der bekanntgegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigungsfähig ist.



IV. Verfahren

Art des Verfahrens: Öffentliches Auswahlverfahren

Schlusstermin für die Abgabe von Angeboten: 15. Juni 2010, 12.00 Uhr

Art der Angebotsabgabe: Schriftlich über den Postweg in deutscher Sprache

Zuschlags- und Bindefrist des Angebots: 15. November 2010, 12.00 Uhr




V. Zusätzliche Informationen

Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens „Staatliche Beihilfe
N 570/2007“ grundsätzlich gebilligt worden. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung.

Die Beihilfevergabe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden.

Die Beihilfe ist gemäß geltendem Steuerrecht umsatzsteuerfrei.

Stegen, 06. April 2010


Siegfried Kuster
Bürgermeister


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